Nach ADR 2009 sind neue schriftliche Weisungen erforderlich, nach dem bisher bekannte System durfte nur noch mit einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2009 gearbeitet werden.
Was heisst das konkret für den Versender und den Frachtführer? Die schriftlichen Weisungen müssen nicht mehr vom Versender bereit gestellt werden (selbstverständlich darf der Versender dem Fahrer auch schriftliche Weisungen gemäß ADR 2009 aushändigen) sondern sind vom Transportunternehmen an die Fahrer auszuhändigen - und zwar in derjenigen Sprache der der Fahrer mächtig ist!
SF-Gefahrgutservice liefert Ihnen kurzfristig die schriftlichen Weisungen die Ihr Unternehmen benötigt. Sowohl in deutscher Sprache als auch in vielen Übersetzungen:

